Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung 

Der LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (im Folgenden "LLB Invest KAG") ist die Transparenz gegenüber Ihren Kunden hinsichtlich des Nachhaltigkeitsansatzes von Investitionsentscheidungen und dem Umgang mit den Nachhaltigkeitsrisiken ein wichtiges Anliegen. Die nachfolgenden Informationen beinhalten insbesondere die Offenlegungspflichten der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (im Folgenden "Disclosure VO"). 

Die LLB Invest KAG ist als Fondsgesellschaft im Sinne des Art. 2 abs. 1 lit e Verordnung (EU) 2019/2088 als Finanzmarktteilnehmer zu sehen und unterliegt den damit verbunden Regelungen der Verordnung (EU) 2019/2088.

Informationen zum LLB Nachhaltigkeitsansatz

Der Nachhaltigkeitsansatz bei bestimmten Investmentfonds der LLB Invest KAG berücksichtigt u.a. Nachhaltigkeitsrisiken sowie den Umgang mit den nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionen. Auch die Sicht der LLB Invest KAG auf die Ziele vom Übereinkommen von Paris und die Mitwirkungspolitik der LLB-Gruppe werden im Dokument vorgestellt.

Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben den aktuell implementierten Ansatz und werden, nach weiteren erforderlichen Konkretisierungen des europäischen Gesetzgebers, schrittweise um die relevanten quantitativen Informationen, insbesondere hinsichtlich der finalen "technischen Regulierungsstandards, erweitert.

Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik der LLB Invest KAG setzt auf eine langfristige nachhaltige Entwicklung des Unternehmens. Weitere Details sind dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen.


Dies ist eine Marketingmitteilung. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot, eine Empfehlung zum Erwerb bzw. Verkauf von Fonds oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen dar. Eine Marketingmitteilung dient einem reinen Marketingzweck, ist kein rechtlich verbindliches Vertragsdokument, ist gesetzlich nicht zwingend vorgesehen und genügt auch nicht dazu eine Anlageentscheidung zu treffen bzw. eine individuelle Anlageberatung zu ersetzen. Durch einen Fondskauf werden Anteilscheine am Fonds erworben, nicht direkt die darin investierten Finanztitel. Die Kosten des Fonds, wie zum Beispiel B die Verwaltungsgebühr oder der Ausgabeaufschlag, verringern die Rendite/Wertentwicklung des Fonds